1. Geltungsbereich

1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kulturveranstalter OstbelgienFestival VoG, sesshaft Steffeshausen 2b, B-4790 Burg Reuland, und dessen Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart.

1.2 Die Benutzungsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen von OstbelgienFestival, stattfindend an allen jeweiligen Spielstätten.

2. Anfangszeiten und Einlass

2.1 Nur die offiziellen Veröffentlichungen, insbesondere das Jahresprogrammheft und die Website, die von OstbelgienFestival VoG herausgegebenen herausgegeben werden, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt OstbelgienFestival keine Gewähr.

2.2 Die Spielstätten werden in der Regel eine halbe Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

2.3 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher unter Umständen erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz. 

3. Eintrittspreise

3.1 Die Vorstellungen werden verschiedenen Preisgruppen zugeordnet. Die Eintrittskarten können auf mehrere Preisklassen verteilt werden.

3.2 Der Kartenpreis beinhaltet grundsätzlich den Beitrag für die Garderobenverwahrung.

3.3 Eventuelle Zusatzleistungen wie Empfänge nach Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.

4. Schriftlicher Verkauf

4.1 Schriftliche Bestellungen werden unter Vorbehalt von Sonderfällen nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

4.2 Falls die Anzahl der schriftlich bestellten Karten die hierfür vorgesehenen Kontingente übersteigt, kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Vorstellung je Bestellung begrenzt werden.

4.3 Soweit der Bestellung keine Kreditkartennummer (mit Gültigkeitsdatum), oder Bank-Einzugsermächtigung beigefügt ist, erfolgt eine Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung ist die verbindliche Zusage über die Reservierung der in ihr aufgeführten Karten. Die Gutschrift des Rechnungsbetrags muss innerhalb der angegebenen Frist bei der Buchhaltung vorliegen. Andernfalls können die Karten anderweitig vergeben werden.

4.4 Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich auf dessen Gefahr zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse (frühestens mit Beginn des Schalterverkaufs für diese Vorstellung) oder nach vorheriger Bezahlung an der Abendkasse dieser Vorstellung abgeholt werden.

4.5 Für schriftlich bestellte Karten wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,00€ je Bestellung erhoben. 

5. Schalterverkauf

5.1 Der Schalterverkauf erfolgt ausschließlich am Hauptsitz von OstbelgienFestival, Vennbahnstr. 2, B-4780 Sankt Vith, sowie an allen offiziell bekannt gegebenenVorverkaufsstellen

5.2 Der Schalterverkauf beginnt grundsätzlich zu Anfang der jeweiligen Saison. Der genaue Vorverkaufsbeginn ergibt sich aus den jeweiligen Programmankündigungen.

5.3 Die Kartenabgabe kann gemäß Nr. 4.2 begrenzt werden

5.4 Schwerbehinderte und Schwangere können bevorzugt behandelt werden. 

6. Telefonischer Verkauf

6.1 Telefonische Bestellungen sind mit dem Beginn des Schalterverkaufs möglich.

6.2 Soweit bei der telefonischen Bestellung keine Kreditkartennummer oder Bankverbindung angegeben wird, werden die Bestellungen erst mit Zahlungseingang nach Rechnungsstellung verbindlich. Die Karten müssen zum angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch am Tag der Aufführung an der Tages- oder Abendkasse bezahlt werden. Nicht rechtzeitig bezahlte Karten können anderweitig vergeben werden.

6.3 Nrn. 4.4 und 4.5 gelten entsprechend.

7. Online-Verkauf

7.1 Online-Bestellungen sind mit dem Beginn des Schalterverkaufs möglich.

7.2 Die Bezahlung der online bestellten Karten kann nur mit Kredit- oder Bankkarte erfolgen.

7.3 Als Zahlungsalternative können von OstbelgienFestival VoG ausgestellte Online-Gutscheine genutzt werden.

7.4 Nrn. 4.4 und 4.5 gelten entsprechend.

8. Datenschutzbestimmungen

8.1 Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.

8.2 Durch seine Anmeldung erteilt der Kunde seine Einwilligung, seine persönlichen Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken und zur Information über weitere Angebote von OstbelgienFestival zur Verfügung zu stellen.

9. Ermäßigte Eintrittspreise

9.1 Ermäßigungen werden insbesondere gewährt für Abonnenten, Mitglieder des OstbelgienFestival-Freundeskreises, Schwerbehinderte, Rentner, Studenten, Schüler der Musikakademie Eupen und Kinder unter 12 Jahren.

9.2 Für Veranstaltungen, die im Programm als pädagogische Aktivitäten gekennzeichnet sind, gelten einzeln geregelte Sonderbedingungen, welche auf Anfrage erhältlich sind.

9.3 OstbelgienFestival behält sich das Recht vor, kurzfristige, vorstellungsbezogene Rabattaktionen durchzuführen.

9.4 Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nach zu entrichten. 

10. Kartenrückgabe

10.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

10.2 Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

10.3 Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden; bei kurzfristiger Änderung oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich.

10.4 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird.

10.5 In den Fällen von Nr. 10.3 und Nr. 10.4 sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. 

11. Kartenverlust

11.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde.

11.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.

12. Garderobe

12.1 Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) ist beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.

12.2 OstbelgienFestival haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände.

12.3 Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.

13. Fundsachen

13.1 Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten von OstbelgienFestival gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal anzuzeigen.

13.2 Ordnungsgemäß abgegebene Fundsachen werden bis zu einem Jahr nach der Veranstaltung am Geschäftssitz von OstbelgienFestival aufbewahrt. 

14. Hausrecht

14.1 OstbelgienFestival übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Der Veranstalter ist berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

14.2 Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann OstbelgienFestival den gegebenenfalls fälligen Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Nr. 14.1 Satz 4 gilt entsprechend.

14.3 Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten der Konzertveranstaltungen von OstbelgienFestival sind untersagt.

14.4 Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand ins
Zuschauerhaus mitgenommen werden.

14.5 Die Mitnahme von Speisen und Getränken ins Zuschauerhaus und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. 

15. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerhaus ist untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 14.1 nach sich ziehen.

16. Gewerbsmäßiger Weiterverkauf

16.1 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, OstbelgienFestival VoG hat seine vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar von OstbelgienFestival VoG oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung von OstbelgienFestival VoG erworben wird.

16.2 Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. OstbelgienFestival VoG kann die Abgabe von Karten an Personen verweigern, die ohne deren Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.

16.3 OstbelgienFestival VOG haftet nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.

17. Haftung

Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände eines OstbelgienFestival-Konzertes und im zeitlichen Rahmen einer Konzertaufführung erleidet, haften OstbelgienFestival VoG und seine gesetzlichen Vertreter nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

18. Besondere Regelungen

OstbelgienFestival VoG behält sich das Recht vor, in Sonderfällen veranstaltungsspezifische Ausnahmeregelungen zu treffen.

19. Inkrafttreten

Diese Benutzungsbedingungen treten am 9. Juli 2013 in Kraft.